Ruhullah Al-Khumaini schreibt:

ذَهَـبَ بَـعْـضُ الْأَخْـبَـارِيِّـيـنَ إِلَـىٰ حُـرْمَـةِ الْـجَـمْـعِ بَـيْـنَ الْـفَـاطِـمِـيَّـتَـيْـنِ فِـي الـنِّـکَـاحِ، وَالْـحَـقُّ جَـوَازُهُ وَإِنْ کَـانَ الـتَّـرْکُ أَحْـوَطَ وَأَوْلَـىٰ

„Einige Traditionalisten (Akhbari) glauben daran, dass es verboten ist, eine polygame Ehe mit zwei weiblichen Nachkommen Fatimahs (a.) einzugehen, doch die Erlaubnis davon ist richtig, obgleich das Unterlassen vielmehr der Vorsichtsmaßnahme (Ihtiyat) entspricht und vorzüglicher ist.“ [Tahrir-ul-Wasilah, Band 2, Seite 281]

Kommentar:

Al-Hurr Al-Amili gehört zu den Traditionalisten [hier!].



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