Muhammad Ibn Al-Hasan At-Tusi schreibt:

فأما إقامة الحدود فليس يجوز لأحد إقامتها إلا لسلطان الزمان المنصوب من قبل الله تعالى أو من نصبه الإمام لإقامتها

„Was die Durchführung der Grenzstrafen (Hudud) betrifft, so ist ihre Durchführung keinem erlaubt, außer dem von Gott ernannten Herrscher der Zeit oder demjenigen, den der Imam dazu ernannte, sie durchzuführen.” [An-Nihayah, Seite 300]



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