Ali Ibn Ja’far berichtete, dass er Imam Al-Kazim (a.) fragte: „Wie verhält es sich mit einem Mann, der den Monat von Ramadan auf einer Reise erlebt. Soll er an dem Ort, an dem er bleibt, vollständig fasten?” Er sprach: „Nein, außer er verbringt zehn Tage am Ort, an dem er bleibt, denn wenn er zehn Tage am Ort, an dem er bleibt, verbringt, dann fastet und betet er vollständig.” Ali sprach: „Ich befragte ihn über einen Mann, der noch Tage vom Monat Ramadan fasten muss, während er ein Reisender ist. Holt er sie nach, wenn er am Ort bleibt?” Er sprach: „Nein, außer er verbringt am Ort, an dem er bleibt, zehn Tage.” [Wasa’il-ush-Shi’ah von Al-Amili, Band 5, Seite 524 – 525, Hadith 1]
محمد بن يعقوب، عن محمد بن يحيى، عن العمركي، عن علي بن جعفر، عن أبي الحسن عليه السلام قال: سألته عن الرجل يدركه شهر رمضان في السفر فيقيم الأيام في المكان عليه صوم قال: لا حتى يجمع على مقام عشرة أيام، وإذا أجمع على مقام عشرة أيام صام وأتم الصلاة، قال: وسألته عن الرجل يكون عليه أيام من شهر رمضان وهو مسافر يقضي إذا أقام في المكان قال: لا حتى يجمع على مقام عشرة أيام
Nu’man Ibn Muhammad berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Die Grenze der Ansässigkeit auf Reise sind zehn Tage. Wer nun auf seiner Reise im Monat von Ramadan in einer Bleibe unterkommt, an der er vorhat, zehn Tage zu bleiben, der fastet und betet und wenn er das nicht vorhat und unterkommt, während er spricht: ﴾Ich ziehe heute hinaus. Ich ziehe morgen hinaus.﴿ Der zählt das Fasten nicht zwischen ihm und einem Monat und es obliegt ihm, das nachzuholen, worin er darin ansässig war, ob er es fastete oder brach, denn er ist in der Lage eines Reisenden und das ist lediglich für denjenigen, der es mit dem Reisen ernst meint und sein Unterkommen an einer Bleibe stattfindet, an der er keine Angehörigen hat. Kommt er allerdings dort bei Angehörigen unter, wo sie sind, dann ist er wie ein Ansässiger. Er fastet und ihm obliegt kein Nachholen, solange er unter ihnen weilt, bis er abreist.” [Bihar-ul-Anwar von Al-Majlisi, Band 93, Seite 329]
النعمان بن محمد عن جعفر بن محمد الصادق عليه السلام قال: حد الإقامة في السفر عشرة أيام فمن نزل منزلا في سفره في شهر رمضان ينوي فيه مقام عشرة أيام صام وصلى، و إن لم ينو في ذلك ونزل وهو يقول: أخرج اليوم أخرج غدا لم يعتد بالصوم ما بينه وبين شهر، وعليه أن يقضي ما كان مقيما في ذلك صامه أو أفطره، لأنه في حال المسافر وإنما يكون ذلك إذا كان مجدا في السفر وكان نزوله في منهل لا أهل له فيه، فأما إن نزل على أهل له حيث كانوا، فهو بمنزلة المقيم يصوم ولا قضاء عليه ما قام فيهم حتى يرتحل
Ali Ibn Abi Hamzah berichtete, dass Abu Basir sagte: „Wenn du einen Erdboden betreten hast, während du darin zehn Tage bleiben möchtest, dann faste und bete vollständig und wenn du darin weniger als zehn Tage verbringen möchtest, dann breche das Fasten für die Zeit, die zwischen dir und einem Monat liegt. Wenn der Monat erreicht ist, dann bete vollständig und faste, auch wenn du sagen solltest: ﴾Ich reise morgen ab.﴿” [Wasa’il-ush-Shi’ah von Al-Amili, Band 5, Seite 525, Hadith 3]
وعنه، عن عدة من أصحابنا، عن أحمد بن محمد، عن الحسين بن سعيد، عن القاسم بن محمد، عن علي بن أبي حمزة، عن أبي بصير قال: إذا قدمت أرضا وأنت تريد أن تقيم بها عشرة أيام فصم وأتم، وإن كنت تريد أن تقيم أقل من عشرة أيام فأفطر ما بينك وبين شهر فإذا تم بلغ الشهر فأتم الصلاة والصيام، وإن قلت: أرتحل غدوة


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