Muhammad Al-Qurtubi schreibt: „Die Mehrheit sagt: »Die Bedeutung ist die Ehe auf befristete Zeit, die es zu Beginn des Islams gab.« Und Abdullah Ibn Abbas, Ubayy Ibn Ka’b und Sa’id Ibn Jubair lasen es auf diese Weise: »Denen unter ihnen, die ihr für eine befristete Zeit genossen habt, sollt ihr ihre Gabe geben.« (4:24) Danach hat es der Prophet Muhammad (s.) verboten.” [Al-Jami’ Li-Ahkami l-Qur’an, Band 6, Seite 215]

قال محمد بن أحمد القرطبي: وقال الجمهور المراد نكاح المتعة الذي كان في صدر الإسلام. وقرأ ٱبن عباس وأبي وابن جبير: {فما ٱستمتعتم به منهن إلى أجل مسمى فآتوهن أجورهن} ثم نهى عنها النبي صلى الله عليه وسلم

Isma’il Ibn Kathir schreibt: „Mit dem allgemeinen Wortlaut dieses Verses wird für die Ehe auf befristete Zeit argumentiert und es besteht kein Zweifel daran, dass sie zu Beginn in der Gesetzgebung des Islams verankert war. Danach wurde es aufgehoben und Muhammad Ibn Idris Ash-Shafi’i und eine Gruppe der Gelehrten vertreten die Meinung, dass es erlaubt, danach aufgehoben, danach erlaubt und danach aufgehoben wurde, zweimal und andere sagen: »Mehr als das.« Andere sagen: »Es wurde einmal erlaubt, danach aufgehoben und nie wieder erlaubt.« Von Abdullah Ibn Abbas und einer Gruppe der Gefährten wird die Meinung berichtet, dass die Zeitehe bei Bedarf erlaubt ist und dies überliefert man von Imam Ahmad. Abdullah Ibn Abbas, Ubayy Ibn Ka’b, Sa’id Ibn Jubair und As-Suddi pflegten es den Vers auf diese Weise zu lesen: »Denen unter ihnen, die ihr für eine befristete Zeit genossen habt.« (4:24) Und Mujahid sagte: »Es wurde wegen der Ehe auf befristete Zeit herabgesandt.« Die Mehrheit spricht sich für die gegenteilige Meinung aus und stützt sich auf das, was in den beiden authentischen Werken (Al-Bukhari und Muslim) als Aussage des Befehlshabers der Gläubigen, Ali Ibn Abi Talib (a.), bestätigt wurde: »Gottes Gesandter (s.) untersagte die Zeitehe und das Fleisch des zahmen Esels am Tag von Khaibar verboten.« Und die Überlieferung ist in diesem Wortlaut im Buch der Urteile zu finden.” [Tafsir Ibn Kathir, Band 2, Seite 259]

قال إسماعيل بن عمر بن كثير: وقد استدل بعموم هذه الآية على نكاح المتعة، ولا شك أنه كان مشروعا في ابتداء الإسلام، ثم نسخ بعد ذلك. وقد ذهب الشافعي وطائفة من العلماء إلى أنه أبيح ثم نسخ، ثم أبيح ثم نسخ، مرتين. وقال آخرون أكثر من ذلك، وقال آخرون: إنما أبيح مرة، ثم نسخ ولم يبح بعد ذلك وقد روي عن ابن عباس وطائفة من الصحابة القول بإباحتها للضرورة، وهو رواية عن الإمام أحمد بن حنبل، رحمهم الله تعالى. وكان ابن عباس، وأبي بن كعب، وسعيد بن جبير، والسدي يقرءون: “فما استمتعتم به منهن إلى أجل مسمى فآتوهن أجورهن فريضة. وقال مجاهد: نزلت في نكاح المتعة، ولكن الجمهور على خلاف ذلك، والعمدة ما ثبت في الصحيحين، عن أمير المؤمنين علي بن أبي طالب رضي الله عنه قال: نهى النبي صلى الله عليه وسلم عن نكاح المتعة وعن لحوم الحمر الأهلية يوم خيبر ولهذا الحديث ألفاظ مقررة هي في كتاب الأحكام

Fakhr-ud-Din Ar-Razi schreibt: „Die zweite Meinung besteht darin, dass die Bedeutung dieses Verses das Urteil der Zeitehe ist und damit ist gemeint, dass der Mann die Frau für ein bekanntes Vermögen für eine bestimmte Zeit mietet und den Beischlaf mit ihr vollzieht und es herrscht Einigkeit, dass es zu Beginn im Islam erlaubt war. Es wird von Gottes Gesandter (s.) berichtet, dass sich zur Zeit seiner kleinen Pilgerfahrt die Frauen von Mekka schmückten und sich die Gefährten beim Gesandten (s.) wegen ihres langen Verzichts auf den Beischlaf beschwerten. Daraufhin sprach er: »Schließt mit diesen Frauen eine Ehe auf befristete Zeit!« Es herrscht Uneinigkeit, ob er aufgehoben wurde oder nicht und der größte Teil der Mehrheit dieser Nation vertritt die Meinung, dass er aufgehoben wurde und ein großer Teil von ihnen sagt: »Es bleibt genau so erlaubt wie damals.« Diese Meinung wird von Abdullah Ibn Abbas und Imran Ibn Al-Husain berichtet. Was Abdullah Ibn Abbas betrifft, so gibt es von ihm drei Überlieferungen. Eine davon beinhaltet die vollkommene Erlaubnis. Umarah berichtete, dass er Abdullah Ibn Abbas über den Genuss (auf befristete Zeit) befragte: »Ist es eine Hurerei oder eine Ehe?« Er sprach: »Es ist weder eine Hurerei noch eine Ehe.« Ich sprach: »Was ist es dann?« Er sprach: »Es ist ein Genuss genau so wie es der Erhabene sagt.« Ich sprach: »Obliegt ihr eine Wartezeit?« Er sprach: »Ja, ihre Wartezeit ist ihre Menstruation.« Ich sprach: »Beerben sie einander?« Er sprach: »Nein.« In der zweiten Überlieferung heißt es, dass die Menschen die Erlaubnis von Abdullah Ibn Abbas bezüglich der Zeitehe erwähnten. Abdullah Ibn Abbas sprach: »Gott bekämpfe sie! Ich habe sie nicht vollkommen erlaubt, aber ich sage: Sie ist bei Bedarf genau so erlaubt, wie sie bei Bedarf von Verendetem, Blut und Schweinefleisch erlaubt sind.« In der dritten Überlieferung heißt es, dass der Vers aufgehoben wurde. Ata’ Al-Khurasani berichtete, dass Abdullah Ibn Abbas über den Vers befragt wurde: »Denen unter ihnen, die ihr genossen habt.« (4:24) Er sprach: »Der Vers wurde durch Sein erhabenes Wort aufgehoben »»O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin.«« (65:1) Ebenso erzählt man, dass er vor seinem Tod sagte: »Gott, ich bereue vor Dir meine Meinung über die Zeitehe und Abgabe.« Was Imran Ibn Al-Husain betrifft, so sagte er: »Der Vers über die Zeitehe wurde im Buch Gottes offenbart und danach wurde nie ein Vers offenbart, der ihn aufhebt. Der Prophet Muhammad (s.) befahl sie uns und wir schlossen die Zeitehe und er starb und hat sie uns nie verboten. Danach sprach ein Mann nach seiner eigenen Meinung, was er sich wünschte.« Was den Befehlshaber der Gläubigen, Ali Ibn Abi Talib (a.), betrifft, so berichten die Schiiten, dass er die Zeitehe erlaubte und Muhammad Ibn Jarir At-Tabari berichtete in seiner Exegese, dass Ali Ibn Abi Talib (a.) sagte: »Hätte Umar den Menschen die Zeitehe nicht verboten, dann würde keiner unehelich verkehren außer einem Unglücklichen.« [Mafatih-ul-Ghaib, Band 10, Seite 5051]

قال فخر الدين الرازي: والقول الثاني أن المراد بهذه الآية حكم المتعة، وهي عبارة عن أن يستأجر الرجل المرأة بمال معلوم إلى أجل معين فيجامعها، واتفقوا على أنها كانت مباحة في ابتداء الإسلام، روي أن النبي صلى الله عليه وسلم لما قدم مكة في عمرته تزين نساء مكة، فشكا أصحاب الرسول صلى الله عليه وسلم طول العزوبة، فقال: استمتعوا من هذه النساء، واختلفوا في أنها هل نسخت أم لا؟ فذهب السواد الأعظم من الأمة إلى أنها صارت منسوخة، وقال السواد منهم: إنها بقيت مباحة كما كانت، وهذا القول مروي عن ابن عباس وعمران بن الحصين، أما ابن عباس فعنه ثلاث روايات: إحداها: القول بالإباحة المطلقة، قال عمارة: سألت ابن عباس عن المتعة: أسفاح هي أم نكاح؟ قال: لا سفاح ولا نكاح، قلت: فما هي؟ قال: هي متعة كما قال تعالى، قلت: هل لها عدة؟ قال نعم عدتها حيضة، قلت: هل يتوارثان؟ قال: لا والرواية الثانية عنه: أن الناس لما ذكروا الأشعار في فتيا ابن عباس في المتعة قال ابن عباس: قاتلهم الله إني ما أفتيت بإباحتها على الإطلاق، لكني قلت: إنها تحل للمضطر كما تحل الميتة والدم ولحم الخنزير له والرواية الثالثة: أنه أقر بأنها صارت منسوخة. روى عطاء الخراساني عن ابن عباس في قوله: فما استمتعتم به منهن قال: صارت هذه الآية منسوخة بقوله تعالى: ياأيها النبي إذا طلقتم النساء فطلقوهن لعدتهن وروي أيضا أنه قال عند موته: اللهم إني أتوب إليك من قولي في المتعة والصرف، وأما عمران بن الحصين فإنه قال: نزلت آية المتعة في كتاب الله تعالى ولم ينزل بعدها آية تنسخها، وأمرنا بها رسول الله صلى الله عليه وسلم وتمتعنا بها، ومات ولم ينهنا عنه، ثم قال رجل برأيه ما شاء. وأما أمير المؤمنين علي بن أبي طالب – رضي الله عنه – فالشيعة يروون عنه إباحة المتعة، وروى محمد بن جرير الطبري في تفسيره عن علي بن أبي طالب – رضي الله عنه – أنه قال: لولا أن عمر نهى الناس عن المتعة ما زنى إلا شقي

Muhammad Nasir-ud-Din Al-Albani schreibt: „Von Abdullah Ibn Abbas werden bezüglich der Zeitehe drei Aussagen überliefert: Die erste Aussage beinhaltet die vollkommene Erlaubnis, die zweite beinhaltet die Erlaubnis bei Bedarf und die letzte beinhaltet das vollkommene Verbot und diese Aussage ist offenkundig nicht authentisch auf ihn zurückzuführen, ganz im Gegenteil zu den ersten beiden Aussagen, denn sie sind authentisch auf ihn zurückzuführen.” [Irwa’-ul-Ghalil, Band 6, Seite 319]

 قال محمد ناصر الدين الألباني: أن ابن عباس رضي الله عنه روي عنه في المتعة ثلاثة أقوال الأول الاباحة مطلقا الثاني الاباحة عند الضرورة والآخر التحريم مطلقا وهذا مما لم يثبت عنه صراحة بخلاف القولين الأولين فهما ثابتان عنه



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