Muhammad Al-Mufid schreibt:

إن الخبر الوارد بتزويج أمير المؤمنين عليه السلام ابنته من عمر لم يثبت، وطريقته من الزبير بن بكار ولم يكن موثوقا به في النقل، وكان متهما فيما يذكره من بغضه لأمير المؤمنين عليه السلام وغير مأمون، والحديث نفسه مختلف، فتارة يروى أن أمير المؤمنين تولى العقد له على ابنته، وتارة يروى عن العباس أنه تولى ذلك عنه، وتارة يروى أنه لم يقع العقد إلا بعد وعيد عن عمر وتهديد لبني هاشم، وتارة يروى أنه كان عن اختيار و إيثار، ثم بعض الرواة يذكر أن عمر أولدها ولدا سماه زيدا، وبعضهم يقول: إن لزيد بن عمر عقبا، ومنهم من يقول: إنه قتل ولا عقب له، ومنهم من يقول: إنه وأمه قتلا، ومنهم من يقول: إن أمه بقيت بعده، ومنهم من يقول: إن عمر أمهر أم كلثوم أربعين ألف درهم، ومنهم من يقول: مهرها أربعة آلاف درهم، ومنهم من يقول: كان مهرها خمسمائة درهم، وهذا الاختلاف مما يبطل الحديث. ثم إنه لو صح لكان له وجهان لا ينافيان مذهب الشيعة في ضلال المتقدمين على أمير المؤمنين عليه السلام أحدهما أن النكاح إنما هو على ظاهر الاسلام الذي هو الشهادتان والصلاة إلى الكعبة والاقرار بجملة الشريعة، وإن كان الأفضل مناكحة من يعتقد الايمان، ويكره مناكحة من ضم إلى ظاهر الاسلام ضلالا يخرجه عن الايمان، إلا أن الضرورة متى قادت إلى مناكحة الضال مع إظهاره كلمة الاسلام زالت الكراهة من ذلك، وأمير المؤمنين عليه السلام كان مضطرا إلى مناكحة الرجل، لأنه تهدده وتواعده، فلم يأمنه على نفسه وشيعته، فأجابه إلى ذلك ضرورة، كما قلنا أن الضرورة تشرع إظهار كلمة الكفر قال تعالى: إلا من أكره وقلبه مطمئن بالإيمان. وليس ذلك بأعجب من قول لوط: هؤلاء بناتي هن أطهر لكم فدعاهم إلى العقد عليهم لبناته وهم كفار ضلال قد أذن الله تعالى في هلاكهم، وقد زوج رسول الله صلى الله عليه وآله ابنتيه قبل البعثة كافرين كانا يعبدان الأصنام، أحدهما عتبة بن أبي لهب والآخر أبو العاص بن الربيع

„Der überlieferte Bericht, in dem der Befehlshaber der Gläubigen (a.) seine Tochter mit Umar verheiratet, ist nicht authentisch und sein Weg geht auf Az-Zubair Ibn Bakkar zurück. Er ist kein vertrauenswürdiger Überlieferer und er wird, wie erwähnt wurde, bezüglich seines Zorns auf den Befehlshaber der Gläubigen (a.) und als unzuverlässig angeklagt. Die Überlieferungen selber sind widersprüchlich. Einmal wird berichtet, dass der Befehlshaber der Gläubigen (a.) der Vormund für seine Tochter im Vertrag mit ihm war und einmal wird berichtet, dass Al-Abbas der Vormund dafür war und einmal wird berichtet, dass man den Vertrag nicht schloss bis Umar hingehalten wurde und eine Gefährung für die Söhne von Hashim bestand und einmal wird berichtet, dass sich eine Wahl ereignete. Dann berichten einige Überlieferer, dass Umar einen Sohn mit ihr hatte, den sie Zaid nannten und einige von ihnen sagen: »Zaid, der Sohn von Umar, hatte Nachkommen.« Und andere von ihnen sagen: »Er wurde getötet und hatte keine Nachkommen.« Und einige von ihnen sagen: »Seine Mutter und er wurden getötet.« Und einige von ihnen sagen: »Seine Mutter blieb nach ihm am Leben.« Und einige von ihnen sagen: »Umar gab Umm Kulthum 40.000 Silberlinge als Brautgabe.« Und einige von ihnen sagen: »Er gab ihr 4.000 Silberlinge als Brautgabe.« Und einige von ihnen sagen: »Er gab ihr 500 Silberlinge als Brautgabe.« Und dieser Widerspruch bringt die Falschheit der Überlieferung mit sich. Wenn die Überlieferung authentisch (Sahih) wäre, dann kämen für sie zwei Gesichtspunkte in Frage, welche dem schiitischen Glauben nicht darin widersprechen, dass die Machthaber vor dem Befehlshaber der Gläubigen (a.) fehlgeleitet waren. Einer von beiden besteht darin, dass die Ehe eine Angelegenheit des äußerlichen Islam ist (Zahir), welcher aus den zwei Glaubensbekenntnissen, dem Gebet in Richtung des Gotteshauses und der allgemeinen Anerkennung der Gesetzgebung besteht, auch wenn die Ehe mit jenem, der den Glauben verinnerlicht, vorzüglicher und die Ehe mit jenem zu meiden ist, der äußerlich den Islam vorgibt und Irrlehren vertritt, die ihn vom Glauben ausschließen. Solange keine Notwendigkeit in der Ehe mit einem Irrenden besteht, der äußerlich das Glaubensbekenntnis des Islams vorgibt, ist es eine zu vermeidende Angelegenheit. Der Befehlshaber der Gläubigen (a.) befand sich in der Notwendigkeit bezüglich der Ehe mit dem Mann, denn er gefährdete ihn und gab ihm Versprechungen. Er hatte keine Sicherheit für sich und seine Anhängerschaft und kam ihm aus dieser Notwendigkeit heraus entgegen, genau so wie wir sagen, dass es bei einer Notwendigkeit gesetzlich zulässig ist, den Unglauben auszusprechen. Gott sagt »Außer dem, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat.« (16:106) Und das ist nicht erstaunlicher als die Aussage von Lot (a.): »Dies hier sind meine Töchter, sie sind reiner für euch.« (11:78) Daher rief er sie zu einem Vertrag mit ihnen bezüglich seiner Töchter, während sie irrende Ungläubige waren, deren Untergang bereits von Gott genehmigt wurde und Gottes Gesandter (s.) verheiratete seine beiden Töchter vor der Entsendung mit zwei Ungläubigen, die es pflegten den Götzen zu dienen. Einer von beiden ist Utbah, der Sohn von Abu Lahab und der andere ist Abu l-As, der Sohn von Ar-Rabi’.” [Al-Masa’il-us-Sarawiyyah, Seite 86 – 92]



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