โEs ist erlaubt, die Zeitehe mit einer Unzรผchtigen zu schlieรen, wobei es unerwรผnscht (Makruh) ist. Besonders wenn sie zu den Prostituierten gehรถrt oder zu den fรผr Unzucht Berรผchtigten und wenn man es tut, dann soll man ihr die Ausschweifung verwehren.โ[Tahrir-ul-Wasilah, Band 2, Seite 292]
โEs ist erlaubt, die Zeitehe mit einer Unzรผchtigen zu schlieรen, wobei es unerwรผnscht (Makruh) ist. Besonders wenn sie zu den Prostituierten gehรถrt oder zu den fรผr Unzucht Berรผchtigten und wenn man es tut, dann soll man ihr die Ausschweifung verwehren.โ[Tahrir-ul-Wasilah, Band 2, Seite 292]
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