Abu l-Qasim Al-Khu’i wird gefragt:

رَجُـلٌ يَـعْـرِفُ زَانِـيَـةً وَلَـٰکِـنَّـهُ لَا يَـعْـرِفُ بِـأَنَّـهَـا مَـشْـهُـورَةٌ أَمْ غَـيْـرُ مَـشْـهُـورَةٍ فَـهَـلْ يَـجُـوزُ الـتَّـمَـتُّـعُ بِـهَـا؟

Jemand kennt eine Unzüchtige, von der er nicht weiß, ob sie berühmt oder nicht berühmt ist. Ist es ihm erlaubt, eine Zeitehe mit ihr zu schließen?“

Worauf er antwortet:

لَا بَـأْسَ مَـا لَـمْ يَـعْـلَـمْ بِـالْـوَصْـفِ (أَهِـيَ مَـشْـهُورَةٌ أَمْ غَـيْـرُ مَـشْـهُـورَةٍ)ـ

Es besteht kein Problem, solange ihm die Beschreibung nicht bekannt ist (ob sie berühmt oder nicht berühmt ist).“ [Munyat-us-Sa’il, Seite 101]

Abu l-Qasim Al-Khu’i wird gefragt:

رَأْيُـکُـمْ أَنَّـهُ إِذَا کَـانَـتِ الْـمَـرْأَةُ مَـشْـهُـورَةً بِـالـزِّنَـا فَـالْأَحْـوَطُ لُـزُومًـا تَـرْکُ الـتَّـمَـتُّـعِ بِـهَـا, کَـيْـفَ تَـصْـدُقُ الشُّـهْـرَةُ عَـلَـى الـزَّانِـيَـةِ؟

Eure Meinung besteht darin, dass wenn eine Frau für Unzucht berühmt ist, man es als verpflichtende Vorsichtsmaßnahme (Ihtiyat) unterlässt, eine Zeitehe mit ihr zu schließen. Wie wird die Berühmtheit für eine Unzüchtige verifiziert?“

Worauf er antwortet:

هَـٰذِهِ الَّـتِـي لَا تَـرُدُّ يَـدَ لَامِـسٍ لَّـهَـا, وَتُـجِـيـبُ لِأَيِّ مَـن يَـدْعُـوهَـا, وَلَا تَـأْبَـىٰ عَـنْـکَ وَلَا عَـنْ غَـيْـرِکَ بِـالـدَّعْـوَةِ. وَلَا فَـرْقَ فِـي الْـمَـشْـهُـورَةِ بَـيْـنَ الْـمُـسْـلِـمَـةِ وَالْـکِـتَـابِـيَّـةِ

Diese ist diejenige, welche die Hand von keinem zurückweist, der sie anrührt und jeden akzeptiert, der sie aufruft und weder den Aufruf von dir noch von einem anderen ablehnt und es gibt bei der Berühmtheit keinen Unterschied zwischen einer Muslimin und Schriftbesitzerin.“ [Munyat-us-Sa’il, Seite 101]



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