لا يجوز وطء الزوجة قبل إكمال تسع سنين، دواماً كان النكاح أو منقطعاً، واما سائر الاستمتاعات كاللمس بشهوة والتقبيل والضم والتفخيذ فلا بأس بها
„Der Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau ist vor der Vollendung von neun Jahren nicht erlaubt, sei es eine Ehe auf Dauer oder Zeit, was aber die restlichen Genüsse betrifft, wie das Berühren mit Lust, das Küssen, das Umarmenund den Schenkelverkehr, so besteht darin kein Problem.“ [Minhaj-us-Salihin, Band 3, Seite 10]
Kommentar:
Dies steht ebenso auf der offiziellen Internetseite [hier!].
لا يجوز وطء الزوجة قبل إكمال تسع سنين، دواماً كان النكاح أو منقطعاً، واما سائر الاستمتاعات كاللمس بشهوة والتقبيل والضم والتفخيذ فلا بأس بها
„Der Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau ist vor der Vollendung von neun Jahren nicht erlaubt, sei es eine Ehe auf Dauer oder Zeit, was aber die restlichen Genüsse betrifft, wie das Berühren mit Lust, das Küssen, das Umarmenund den Schenkelverkehr, so besteht darin kein Problem.“ [Minhaj-us-Salihin, Band 3, Seite 10]
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