[…] ist an sich selbst keine Erneuerung (Bid’ah), sondern eine Handlung, die von Zain-ul-Abidin [hier!] berichtet wird, auch wenn man sie in der heutigen Zeit mit anderen Mitteln hervorruft, doch hat […]
Und wie soll diese überlieferte Traumgeschichte und das Kopf-gegen-die-Wand-Schlagen das Aufschlitzen des eigenen Rückens und des Kopfes (auch den von Kindern) rechtfertigen? Warum versammeln sich diejenigen, die unbedingt Blut sehen wollen, nicht vor einer langen Wand, um ihre Köpfe dagegen zu schlagen? Auch sehe ich niemanden aus den Verfechtern der “hussainitischen Rituale” seine Schenkel aufschlitzen.
Die überlieferte Traumgeschichte, die ein Nazarener dem Imam (a.) erzählt, woraufhin er sich Verletzungen zufügt, zeigt, dass das Herbeiführen einer Blutung aus Trauer um die Geschehnisse von Kerbela unproblematisch ist, denn der Imam (a.) begeht keine bei Gott unerlaubten Handlungen.
Der Bericht besagt weder, dass das Herbeiführen eine Pflicht wäre noch dass es in genau dieser Form vollzogen werden muss, wer es also in einer anderen Form vollzieht, für den besteht kein Hindernis, er kann jedoch lediglich sagen, dass er eine Blutung herbeiführte, aber nicht, dass er sie genau auf die Weise herbeiführte, wie sie der Imam (a.) herbeiführte, die selbe Form wäre natürlich wünschenswert, da gebe ich dir Recht und empfehle sie auch jenen, die getreu dieser Sunnah verfahren wollen.
Die Eltern sind ihren Kindern gegenüber selber verantwortlich, wer seinem Kind einen Schnitt hinzufügen will, der natürlich nicht zu seinem Tod führt, dem kann es auch kein Außenstehender verbieten, so wenig wie man Eltern verbieten kann, die Vorhaut ihres Kindes wegzuschneiden, es gibt gegen beide Dinge kein Verbot, auch wenn beide Dinge von Andersgläubigen als brutal und gegen das Recht der Kinder wahrgenommen werden.
Aus dem Bericht lässt sich nicht entnehmen, dass jemand selber das Bluten des Schenkels herbeigeführt hätte, es besteht also kein Grund, dies anzunehmen, wer jedoch das Bluten seines Schenkels aus Trauer um die Geschehnisse in Kerbela herbeiführen will, dem ist es erlaubt, auch wenn es wie gesagt in dem Text nicht abzulesen ist, dass es vom Imam (a.) praktiziert worden wäre.
2012 – 2023 – www.ahlulbait.one
[…] ist an sich selbst keine Erneuerung (Bid’ah), sondern eine Handlung, die von Zain-ul-Abidin [hier!] berichtet wird, auch wenn man sie in der heutigen Zeit mit anderen Mitteln hervorruft, doch hat […]
Und wie soll diese überlieferte Traumgeschichte und das Kopf-gegen-die-Wand-Schlagen das Aufschlitzen des eigenen Rückens und des Kopfes (auch den von Kindern) rechtfertigen? Warum versammeln sich diejenigen, die unbedingt Blut sehen wollen, nicht vor einer langen Wand, um ihre Köpfe dagegen zu schlagen? Auch sehe ich niemanden aus den Verfechtern der “hussainitischen Rituale” seine Schenkel aufschlitzen.
Die überlieferte Traumgeschichte, die ein Nazarener dem Imam (a.) erzählt, woraufhin er sich Verletzungen zufügt, zeigt, dass das Herbeiführen einer Blutung aus Trauer um die Geschehnisse von Kerbela unproblematisch ist, denn der Imam (a.) begeht keine bei Gott unerlaubten Handlungen.
Der Bericht besagt weder, dass das Herbeiführen eine Pflicht wäre noch dass es in genau dieser Form vollzogen werden muss, wer es also in einer anderen Form vollzieht, für den besteht kein Hindernis, er kann jedoch lediglich sagen, dass er eine Blutung herbeiführte, aber nicht, dass er sie genau auf die Weise herbeiführte, wie sie der Imam (a.) herbeiführte, die selbe Form wäre natürlich wünschenswert, da gebe ich dir Recht und empfehle sie auch jenen, die getreu dieser Sunnah verfahren wollen.
Die Eltern sind ihren Kindern gegenüber selber verantwortlich, wer seinem Kind einen Schnitt hinzufügen will, der natürlich nicht zu seinem Tod führt, dem kann es auch kein Außenstehender verbieten, so wenig wie man Eltern verbieten kann, die Vorhaut ihres Kindes wegzuschneiden, es gibt gegen beide Dinge kein Verbot, auch wenn beide Dinge von Andersgläubigen als brutal und gegen das Recht der Kinder wahrgenommen werden.
Aus dem Bericht lässt sich nicht entnehmen, dass jemand selber das Bluten des Schenkels herbeigeführt hätte, es besteht also kein Grund, dies anzunehmen, wer jedoch das Bluten seines Schenkels aus Trauer um die Geschehnisse in Kerbela herbeiführen will, dem ist es erlaubt, auch wenn es wie gesagt in dem Text nicht abzulesen ist, dass es vom Imam (a.) praktiziert worden wäre.
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