Muhammad Husain At-Tabataba’i schreibt: „Was Seine Aussage betrifft: »Gott liebt nicht die Veröffentlichung böser Worte, es sei denn, es wird einem Unrecht getan.« (4:148) So sagt Ar-Raghib über den Ausdruck der Veröffentlichung (Jahr): »Man sagt es für die Veröffentlichung einer Sache, um den Seh – und Hörsinn anzusprechen.« Was das Sehen betrifft, so geht es in die Richtung: »Ich sah ihn öffentlich (Jihar).« Der Erhabene sagt: »Wir werden dir niemals glauben, bis wir Gott öffentlich (Jahrah) sehen.« (2:55) »Zeig uns Gott öffentlich (Jahrah)!« (4:153) Bis er sagt: »Was das Hören betrifft, so ist es Seine Aussage: »»Es ist gleich, ob nun jemand von euch Worte geheim oder öffentlich äußert.«« (13:10) Böse Worte sind jede schlechte Aussage über jenen, zu dem es gesagt wird. Darin enthalten ist das Bittgebet gegen ihn und seine Schmähung mit dem, was auf ihn an Bösem und Mängeln zutrifft und mit dem, was nicht auf ihn zutrifft. All das liebt Gott nicht in der Veröffentlichung und dem Hervorbringen davon. Natürlich ist Er frei von Liebe und Hass in der Grenze, die man bei uns an menschlichen Gefühlen feststellt und was uns an Lebewesen gleicht. Weil das Gebot und das Verbot bei uns gemäß dem Ausdruck aus Liebe und Hass hervorkommt, wandte Er beides für den Willen und das Verpönte und das Gebot und Verbot an. Daher ist Seine Aussage: »Gott liebt nicht die Veröffentlichung böser Worte.« (4:148) Eine Metapher für das gesetzlich Verpönte, welches Verbot und Unterstützung abdeckt. Was Seine Aussage betrifft: »Es sei denn, es wird einem Unrecht getan.« So ist es eine zugeschnittene Ausnahme, womit gemeint ist: »Wem aber Unrecht widerfährt, bei dem besteht aufgrund des Unrechts kein Problem darin, böse Worte gegen jenen zu veröffentlichen, der ihm Unrecht tat.« Dies steht in der Begleitung dazu, dass ihm das Veröffentlichen böser Worte erlaubt ist, um damit zu verdeutlichen, was ihm an Unrecht zugefügt wurde und sein Übel kundzutun, das unter dem ist, wodurch ihm Unrecht getan wurde, was aber den Übergang zu etwas anderem außer dem angeht, was nicht auf ihn zutrifft oder was nicht mit seinem Unrecht zusammenhängt, so bietet der Vers keinen Beweis für die Erlaubnis der Veröffentlichung davon. Die Exegeten sind sich über die Auslegung der bösen Worte uneinig. So gibt es jenen, der sagt, dass es das Bittgebet gegen ihn ist und jenen der sagt, dass es die Erwähnung seines Unrechts ist und womit er gegen ihn Übertretung begeht und anderes außer dem, doch tatsächlich umfasst es aufgrund des Ausdrucks des Verses alles insgesamt. Daher besteht keine Notwendigkeit, einige Worte wegen anderen von ihnen auszusondern. Was Seine Aussage betrifft: »Und Gott ist hörend und kundig.« (4:148) So steht es am Platz zur Bekräftigung der aus Seinem Wort entnommenen Untersagung: »Gott liebt nicht die Veröffentlichung.« (4:148) Womit gemeint ist: »Jener soll böse Worte nicht veröffentlichen, dem nicht Unrecht getan wurde, denn Gott ist hörend und hört die Aussage und kundig und weiß davon.«” [Al-Mizan Fi Tafsiri l-Qur’an, Band 5, Seite 124 – 125]

قال محمد حسين الطباطبائي: قوله تعالى لا يحب الله الجهر بالسوء من القول إلا من ظلم قال الراغب في مادة جهر يقال لظهور الشيء بإفراط لحاسة البصر أو حاسة السمع، أما البصر فنحو رأيته جهاراً، قال الله تعالى لن نؤمن لك حتى نرى الله جهرة أرنا الله جهرة إلى أن قال وأما السمع فمنه قوله تعالى سواء منكم من أسر القول ومن جهر به والسوء من القول كل كلام يسوء من قيل فيه كالدعاء عليه، وشتمه بما فيه من المساوئ والعيوب وبما ليس فيه، فكل ذلك لا يحب الله الجهر به وإظهاره، ومن المعلوم أنه تعالى منزه من الحب والبغض على حد ما يوجد فينا معشر الإنسان وما يجانسنا من الحيوان، إلا أنه لما كان الأمر والنهي عندنا بحسب الطبع صادرين عن حب وبغض كني بهما عن الإرادة والكراهة وعن الأمر والنهي. فقوله لا يحب الله الجهر بالسوء من القول كناية عن الكراهة التشريعية أعم من التحريم والإعانة. وقوله إلا من ظلم استثناء منقطع أي لكن من ظلم لا بأس بأن يجهر بالسوء من القول فيمن ظلمه من حيث ظلم، وهذه هي القرينة على أنه إنما يجوز له الجهر بالسوء من القول يبين فيه ما ظلمه، ويظهر مساوئه التي فيه مما ظلمه به، وأما التعدّي إلى غيره مما ليس فيه، أو ما لا يرتبط بظلمه فلا دليل على جواز الجهر به من الآية. والمفسرون وإن اختلفوا في تفسير السوء من القول فمن قائل أنه الدعاء عليه، ومن قائل أنه ذكر ظلمه وما تعدى به عليه وغير ذلك إلا أن الجميع مشمول لإطلاق الآية، فلا موجب لتخصيص الكلام ببعضها. وقوله وكان الله سميعاً عليما في مقام التأكيد للنهي المستفاد من قوله لا يحب الله الجهر أي لا ينبغي الجهر بالسوء من القول من غير المظلوم فإن الله سميع يسمع القول عليم يعلم به

tafsir-e mizan b 5 s 124 - 125

Kommentar:

Die ersten Ungerechten und Unterdrücker waren Abu Bakr und Umar [hier!].



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