Frage:

Sind sich die Anhänger von Umar über die Unreinheit der Ungläubigen einig?

Antwort:

Fakhr-ud-Din Ar-Razi schreibt: „Die Mehrheit sagt, der Begriff »Beigesellende« (Mushrik) bezieht sich auf die Götzendiener (9:28) und eine Gruppe sagt: »Viel eher bezieht er sich auf alle Ungläubigen.« Dieser Sachverhalt tauchte schon zuvor auf und wir korrigierten diese Aussage mit zahlreichen Beweisen und was an dieser Stelle daraus resultiert, ist das Festhalten am Vers: »Gott vergibt nicht, dass man Ihm beigesellt, doch Er vergibt, was geringer ist, wem Er will.« (4:116) Somit wird es klar, dass sie falsch ist. Der Autor von Al-Kashshaf sagte: »Die Unreinheit (Najas) ist der Infinitiv: Er zog sich eine Verunreinigung (Najas) und eine Verschmutzung (Qadhar) zu und damit ist gemeint: Träger einer Unreinheit.« Al-Laith sagte: »Die Unreinheit ist die verschmutzte Sache an den Menschen und an allen Dingen und ein unreiner Mann (Najis) und unreine Leute (Anjas) und in einer anderen Sprachweise sagt man: Ein Mann von Unreinheit, Leute von Unreinheit, eine Person von Unreinheit, ein Mann von Unreinheit und eine Frau von Unreinheit.« Man wurde über die Auslegung des Daseins des Götzendieners als Unreinheit (Najas) uneinig. Der Autor von Al-Kashshaf berichtete von Abdullah Ibn Abbas, dass sie an sich selber unrein wie die Hunde und Schweine sind und von Al-Hasan Al-Basri, dass jener, der einem Götzendiener die Hand schüttelt, sich zu waschen hat und das ist die Aussage von Al-Hadi, der zu den Imamen der Zaiditen gehört und was die Rechtsgelehrten betrifft, so einigten sie sich auf die Reinheit ihrer Körper, doch wisse, dass die äußere Erscheinung des Qur’an beweist, dass sie unrein sind, sodass man nicht davon abweicht, außer mit einem ausführlichen Beweis und es nicht möglich ist, den Konsens darüber zu beanspruchen, nachdem wir darlegten, dass darüber Uneinigkeit herrscht. Al-Qadi Iyad legte als Beweis für ihre Reinheit vor, dass vom Propheten (s.) überliefert wurde, dass er aus ihrem Geschirr trank und auch, dass wenn sein Körper unrein wäre, es sich aufgrund des Islams nicht ändern würde. Auf die Vertreter der ersten Aussage antwortet man, dass der Qur’an schwerwiegender als ein Einzelbericht ist und selbst wenn man den Bericht als authentisch (Sahih) bewerten würde, man daran glauben müsste, dass die Erlaubnis des Trinkens aus ihrem Geschirr vor der Offenbarung dieses Verses (9:28) erfolgte und die Darlegung dessen erfolgt aus zwei Aspekten: Der Erste besteht darin, dass dieses Kapitel das letzte ist, was man vom Qur’an herabsandte und ebenso das Mischen unter die Ungläubigen erlaubt war, woraufhin es Gott für verboten (Haram) erklärte und die Bündnisse mit ihnen erfolgten, woraufhin sie Gott auflöste, sodass es nicht abwegig ist, zu sagen, dass ebenso das Trinken aus ihrem Geschirr erlaubt war, woraufhin es Gott für verboten erklärte. Der Zweite besteht darin, dass man grundsätzlich von der Erlaubnis aus jedem vorhandenen Gefäß ausgeht. Würden wir also sagen, dass es durch das Urteil dieses Vers verboten wurde, woraufhin es mit dem Urteil dieses Berichtes erlaubt wurde, dann erfolgten zwei Aufhebungen, aber wenn wir sagen, dass es grundsätzlich erlaubt war und der Gesandte (s.) mit dem Urteil des Grundsatzes aus ihrem Geschirr trank, woraufhin das Verbot durch das Urteil dieses Verses eintraf, dann erfolgte nur eine Aufhebung, was vorzuziehen wäre. Was die Aussage von Al-Qadi Iyad betrifft: »Wenn der Ungläubige (Kafir) vom Körper her unrein wäre, dann würde sich die Unreinheit aufgrund des Islams nicht zur Reinheit ändern.« So widerlegt man sie dadurch, dass sie ein Analogieschluss (Qiyas) im Widerspruch zum klaren Text ist und ebenso damit, dass die Anhänger dieser Rechtsschule sagen: »Der Ungläubige (Kafir) ist dazu verpflichtet, die große Waschung (Ghusl) zu vollziehen, wenn er Muslim wurde, um sich von der Unreinheit, die durch das Urteil des Unglaubens erfolgte, zu befreien.« Daher ist dies eine Bestätigung dieser Ansicht. Was jedoch die Mehrheit der Rechtsgelehrten betrifft, so fällten sie das Urteil, dass der Ungläubige (Kafir) von seinem Körper her rein (Tahir) ist. Hierauf wurden sie sich über die Auslegung dieses Verses auf verschiedene Weisen uneinig. Abdullah Ibn Abbas und Qatadah sagten: »Damit ist gemeint, dass sie nicht die große Waschung (Ghusl) von der rituellen Unreinheit vollziehen und nicht die kleine Waschung (Wudu’) von Ausscheidungen.« Die zweite Auslegung besagt, dass damit gemeint ist, sie seien auf der Stufe von etwas Unreinem hinsichtlich der Pflicht zur Abneigung davon und die dritte besagt, dass es eine Eigenschaft von ihnen auf der Stufe einer Unreinheit ist, die an etwas haftet, doch wisse, dass all diese Auslegungen den äußeren Anschein des Verses ohne jeglichen Beweis außer Kraft setzen. Abu Hanifah und seine Gefährten sagten: »Die Körperteile, von denen Ausscheidungen hervortreten, sind als unrein zu beurteilen.« Darauf begründeten sie, dass das Wasser, welches für die kleine Waschung und den Zustand der Meidung (Janabah) verwendet wird, unrein ist. Hierauf erzählte Abu Yusuf, dass es leicht verunreinigt wurde und Al-Hasan Ibn Ziyad erzählte, dass es schwer verunreinigt wurde und Muhammad Ibn Al-Hasan erzählte, dass jenes Wasser rein ist, doch wisse, dass der Vers: »Nur die Beigesellenden sind eine Unreinheit.« (9:28) Einen Beweis für die Ungültigkeit dieser Meinung darstellt, denn der Begriff »nur« (innama) dient der Eingrenzung und das führt dazu, dass es keine Unreinheit gibt, außer dem Götzendiener, daher steht die Meinung, dass lediglich die Körperteile, die der Ausscheidung dienen, unrein seien, im Widerspruch zur textlichen Aussage und es ist erstaunlich, dass dieser Text so eindeutig besagt, dass der Götzendiener unrein und der Gläubige nicht unrein ist, woraufhin aber dennoch Leute diese Angelegenheit nicht hinnahmen und äußerten: »Der Götzendiener ist rein und der Gläubige ist im Zustand des Ausscheidens und Meidung unrein.« Auch behaupteten sie, dass die Gewässer, welche die Götzendiener für ihre Körperteile verwendeten, rein und sauber blieben, während die Gewässer, welche die größten Propheten für ihre Körperteile verwendeten, schwer verunreinigt wurden und das ist unglaublich! Zu dem, was die Ansicht bekräftigt, dass die Körperteile des Muslims rein sind, gehört die Aussage des Gesandten (s.): »Der Gläubige wird nicht unrein, ob er nun am Leben oder dem Tod geweiht ist.« Dieser Bericht stimmte also mit dem Qur’an überein. Hierauf stimmten die zum Ausdruck gebrachten Urteile und Berichte zu diesem Thema mit dem Qur’an überein, denn die Muslime trafen den Konsens darüber, dass wenn ein Mensch in seinem Gebet eine Ausscheidung mit sich trug, sein Gebet nicht ungültig wird und wenn seine Hand nass war und an eine mit Ausscheidung behaftete Hand geriet, seine Hand nicht unrein wurde und wenn der Ausscheidende schwitzte und diese Nässe an seine Kleidung geriet, die Kleidung nicht unrein wurde, denn der Qur’an und der Bericht und der Konsens stimmen mit der Reinheit der Körperteile des Ausscheidenden überein, wie ist es also möglich, sich diesem zu widersetzen? Was das Scheinargument betrifft, dass man die kleine Waschung (Wudu’) als Reinigung bezeichnet und die Reinigung nicht stattfindet, außer nachdem Unreinheit vorlag, so ist es schwach, denn die Reinigung wurde bereits für die Entfernung der Laster und Sünden verwendet. Gott sagte über die Eigenschaft der Leute des Hauses: »Gott will nur jeglichen Makel von euch fernhalten, o ihr Leute des Hauses und euch stets in vollkommener Weise rein halten.« (33:33) Wobei diese Reinigung von nichts anderem erfolgt, als von den Sünden und Lastern und Er sagte über die Eigenschaft von Maria (a.): »Gott erwählte dich und hielt dich rein.« (3:42) Wobei ihre Reinigung von der Anschuldigung und Verdorbenheit gemeint ist und da es sich nun als bestätigt vorfand, sagen wir: »Es wurden authentische Berichte darüber überliefert, dass die kleine Waschung (Wudu’) der Reinigung der Körperteile von den Sünden und Lastern dient.« Wenn also der Gesetzgeber die kleine Waschung als Reinigung in diesem Sinne erklärte, was sollte uns also zur Widerspenstigkeit Ihm gegenüber veranlassen und zum Tendieren zu einer Sache, die der Qur’an und die Berichte und Urteile mit Konsens zunichte machen?” [Mafatih-ul-Ghaib, Band 16 Seite 25 – 27]

قال فخر الدين الرازي: قال الأكثرون لفظ المشركين يتناول عبدة الأوثان وقال قوم بل يتناول جميع الكفار وقد سبقت هذه المسألة وصححنا هذا القول بالدلائل الكثيرة والذي يفيد ههنا التمسك بقوله إن ٱلله لا يغفر أن يشرك به ويغفر ما دون ذلك لمن يشاء ومعلوم أنه باطل قال صاحب الكشاف النجس مصدر نجس نجسا وقذر قذرا، ومعناه ذو نجس وقال الليث: النجس الشيء القذر من الناس ومن كل شيء، ورجل نجس، وقوم أنجاس، ولغة أخرى رجل نجس وقوم نجس وفلان نجس ورجل نجس وامرأة نجس. واختلفوا في تفسير كون المشرك نجسا نقل صاحب الكشاف عن ابن عباس أن أعيانهم نجسة كالكلاب والخنازير وعن الحسن من صافح مشركا توضأ وهذا هو قول الهادي من أئمة الزيدية وأما الفقهاء فقد اتفقوا على طهارة أبدانهم. واعلم أن ظاهر القرآن يدل على كونهم أنجاسا فلا يرجع عنه إلا بدليل منفصل، ولا يمكن ادعاء الإجماع فيه لما بينا أن الاختلاف فيه حاصل واحتج القاضي على طهارتهم بما روي أن النبي صلى الله عليه وسلم شرب من أوانيهم، وأيضا لو كان جسمه نجسا لم يبدل ذلك بسبب الإسلام. والقائلون بالقول الأول أجابوا عنه: بأن القرآن أقوى من خبر الواحد، وأيضا فبتقدير صحة الخبر وجب أن يعتقد أن حل الشرب من أوانيهم كان متقدما على نزول هذه الآية وبيانه من وجهين الأول: أن هذه السورة من آخر ما نزل من القرآن وأيضا كانت المخالطة مع الكفار جائزة فحرمها الله تعالى، وكانت المعاهدات معهم حاصلة فأزالها الله، فلا يبعد أن يقال أيضا الشرب من أوانيهم كان جائزا فحرمه الله تعالى الثاني: أن الأصل حل الشرب من أي إناء كان، فلو قلنا: إنه حرم بحكم الآية ثم حل بحكم الخبر فقد حصل نسخان. أما إذا قلنا: إنه كان حلالا بحكم الأصل، والرسول شرب من آنيتهم بحكم الأصل، ثم جاء التحريم بحكم هذه الآية لم يحصل النسخ إلا مرة واحدة، فوجب أن يكون هذا أولى أما قول القاضي: لو كان الكافر نجس الجسم لما تبدلت النجاسة بالطهارة بسبب الإسلام فجوابه أنه قياس في معارضة النص الصريح، وأيضا أن أصحاب هذا المذهب يقولون إن الكافر إذا أسلم وجب عليه الاغتسال إزالة للنجاسة الحاصلة بحكم الكفر، فهذا تقرير هذا القول، وأما جمهور الفقهاء فإنهم حكموا بكون الكافر طاهرا في جسمه، ثم اختلفوا في تأويل هذه الآية على وجوه الأول: قال ابن عباس وقتادة: معناه أنهم لا يغتسلون من الجنابة ولا يتوضؤن من الحدث. الثاني: المراد أنهم بمنزلة الشيء النجس في وجوب النفرة عنه، الثالث: أن كفرهم الذي هو صفة لهم بمنزلة النجاسة الملتصقة بالشيء. واعلم أن كل هذه الوجوه عدول عن الظاهر بغير دليل قال أبو حنيفة وأصحابه رضي الله عنهم أعضاء المحدث نجسة نجاسة حكمية وبنوا عليه أن الماء المستعمل في الوضوء والجنابة نجس. ثم روى أبو يوسف رحمه الله تعالى أنه نجس نجاسة خفيفة، وروى الحسن بن زياد أنه نجس نجاسة غليظة، وروى محمد بن الحسن أن ذلك الماء طاهر. واعلم أن قوله تعالى: {إنما ٱلمشركون نجس} يدل على فساد هذا القول لأن كلمة إنما للحصر وهذا يقتضي أن لا نجس إلا المشرك، فالقول بأن أعضاء المحدث نجسة مخالف لهذا النص، والعجب أن هذا النص صريح في أن المشرك نجس وفي أن المؤمن ليس بنجس، ثم إن قوما ما قلبوا القضية وقالوا المشرك طاهر والمؤمن حال كونه محدثا أو جنبا نجس، وزعموا أن المياه التي استعملها المشركون في أعضائهم بقيت طاهرة مطهرة: والمياه التي يستعملها أكابر الأنبياء في أعضائهم نجسة نجاسة غليظة، وهذا من العجائب ومما يؤكد القول بطهارة أعضاء المسلم قوله عليه السلام: المؤمن لا ينجس حيا ولا ميتا فصار هذا الخبر مطابقا للقرآن ثم الاعتبارات الحكمية طابقت القرآن، والأخبار في هذا الباب، لأن المسلمين أجمعوا على أن إنسانا لو حمل محدثا في صلاته لم تبطل صلاته، ولو كانت يده رطبة فوصلت إلى يد محدث لم تنجس يده. ولو عرق المحدث ووصلت تلك النداوة إلى ثوبه لم ينجس ذلك الثوب، فالقرآن والخبر والإجماع تطابقت على القول بطهارة أعضاء المحدث فكيف يمكن مخالفته، وشبهة المخالف أن الوضوء يسمى طهارة والطهارة لا تكون إلا بعد سبق النجاسة، وهذا ضعيف لأن الطهارة قد تستعمل في إزالة الأوزار والآثام قال الله تعالى في صفة أهل البيت {إنما يريد ٱلله ليذهب عنكم ٱلرجس أهل ٱلبيت ويطهركم تطهيرا} وليست هذه الطهارة إلا عن الآثام والأوزار وقال في صفة مريم: {إن ٱلله ٱصطفك وطهرك} والمراد تطهيرها عن التهمة الفاسدة وإذا ثبت هذا فنقول: جاءت الأخبار الصحيحة في أن الوضوء تطهير الأعضاء عن الآثام والأوزار فلما فسر الشارع كون الوضوء طهارة بهذا المعنى، فما الذي حملنا على مخالفته، والذهاب إلى شيء يبطل القرآن والأخبار والأحكام الإجماعية

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