Muhammad Ibn Hasan At-Tusi schreibt:

الختان فرض عند جماعة في حق الرجال والنساء وقال قوم هو سنة يأثم بتركها وقال بعضهم واجب وليس بفرض وعندنا أنه واجب في الرجال ومكرمة في النساء فإذا ثبت أنه واجب فالكلام في قدر الواجب منه فالواجب في الرجال أن يقطع الجلدة التي تستر الحشفة حتى تنكشف الحشفة فلا يبقى منها ما كان مستورا، ويقال لمن لم يختتن الأغلف والأعذر والأرغل والأغرم، ويقال عذر الرجل فهو معذر وأعذر فهو معذور. وأما المرأة فيقال خفضت فهي مخفوضة والخافضة الخاتنة والخفض الختان والمرأة لها عذرتان، والرجل له عذرة واحدة، فعذرة الرجل الغلفة التي على الحشفة وعذرة المرأة البكارة، والجلدة التي يقطع في الختان، وهي تلك الجلدة التي كعرف الديك بين الشفرين في أعلى الفرج فوق مدخل الذكر وفوق مخرج البول أيضا وتلك الجلدة إذا قطعت يبقى أصلها كالنواة ترى ويشاهد إذا هزلت المرأة ويسترها اللحم إذا سمنت. فإذا ثبت ذلك فيجب على الانسان أن يفعله بنفسه بعد بلوغه إن لم يكن قد ختن فإن لم يفعل أمره السلطان به فإن فعل وإلا أجبره على فعله وفعله السلطان، فإن فعل ذلك به فمات نظرت

„Die Vorhautreduktion (Khitan) bei Männern und Frauen ist bei einer Schar eine Pflicht (Fard) und andere Leute sagten, dass sie ein Brauch (Sunnah) ist, durch dessen Unterlassung man sich versündigt und andere Leute sagten, dass sie eine Festlegung (Wajib) und keine Pflicht (Fard) ist. Unserer Ansicht nach ist sie für Männer festgelegt und für Frauen eine Huld. Nachdem also feststeht, dass sie festgelegt ist, geht die Abhandlung nun darum, in welchem Maß sie erforderlich ist. Für den Mann ist es erforderlich, dass die Haut beschnitten wird, welche die Eichel bedeckt, bis die Eichel so freiliegt, dass nichts übrig bleibt, was sie bedeckt und man bezeichnet jenen, der keiner Vorhautreduktion unterzogen wurde, als Aghlaf, A’dhar, Arghal und Aghram und man spricht von der Unschuld des Mannes. So ist er nun Mu’dhar und A’dhar und somit Ma’dhur und was die Frau betrifft, so sagt man Khufidat. Sie ist nun Makhfudah und Khafidah und Khatinah und Khafd ist die Vorhautreduktion und die Frau hat zwei Unschulden und der Mann hat eine Unschuld. So ist nun die Unschuld des Mannes die Vorhaut, die sich über der Eichel befindet und die Unschuld der Frau ist die Jungfräulichkeit und die Vorhaut, die bei der Reduktion beschnitten wird und jene Haut, die wie ein Hahnenkamm ist, befindet sich zwischen den Lippen oberhalb des Schamteils und oberhalb des Eingangs für das männliche Genital sowie oberhalb des Ausgangs für den Urin und wenn man diese Haut beschneidet, dann lässt man ihre Wurzel übrig, die wie ein Kern aussieht. Dieser wird sichtbar, wenn die Frau erregt ist und von Fleisch bedeckt, wenn sie an Beleibtheit zunahm. Nachdem das also feststeht, ist es für den Menschen erforderlich, dies nach seiner Reife selbst durchzuführen, wenn er nicht schon einer Vorhautreduktion unterzogen wurde, doch wenn er das nicht tat, dann befiehlt es ihm der Regent und wenn er es nicht tut, dann zwingt er ihn, was der Regent tut und wenn er das tat und starb, dann wird geschaut.” [Al-Mabsut, Band 8, Seite 67]

mabsut-e-tusi-b-8-s-67


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