Muhammad Ibn Hasan At-Tusi schreibt:

أما القياس وأخبار الآحاد والاجتهاد فقد بينا فيما تقدم أنه لا يجوز التعبد به وأما رجوع العامي إلى العالم فعندنا أنه لا يجوز أن يقلد غيره بل يلزمه طلب العلم من الجهة التي تؤديه إلى العلم

„Was die Analogie und Einzelberichte und selbstständige Rechtsfindung betrifft, so haben wir zuvor dargelegt, dass es nicht erlaubt ist, sich danach zu richten und was die Rückkehr des Laien zum Wissenden (Alim) betrifft, so ist es laut uns nicht erlaubt, dass er andere nachahmt (Taqlid), sondern er muss von der Seite nach Wissen (Ilm) verlangen, die ihn zum Wissen gelangen lässt.” [Talkhis-ush-Shafi, Band 1, Seite 250]

وأما المستفتي فعلى ضربين أحدهما أن يكون متمكنا من الاستدلال والوصول إلى العلم بالحادثة مثل المفتي، فمن هذه صورته لا يجوز له أن يقلد المفتي ويرجع إلى فتياه، وانما قلنا ذلك، لان قول المفتي غاية ما يوجبه غلبة الظن، وإذا كان له طريق إلى حصول العلم فلا يجوز له أن يعمل على غلبة الظن على حال

„Derjenige, der um Auskunft (Fatwa) bittet, ist von zweierlei Sorten. Einer Sorte ist es möglich, den Beweis (Dalil) anzuführen und an das Wissen (Ilm) über den Sachverhalt zu gelangen, wie derjenige, der Auskunft (Fatwa) gibt. In seiner Situation ist es für ihn nicht zulässig, einen Auskunftgeber nachzuahmen (Taqlid) und zu seiner Auskunft zurückzukehren und das sagen wir, weil die Aussage eines Auskunftgebers dazu führt, das man sich eher auf Vermutung (Zann) einlässt und wenn ihm ein Weg offen stand, an das Wissen (Ilm) zu gelangen, dann ist es für ihn momentan nicht zulässig, gemäß dem zu handeln, was eher Vermutung (Zann) ist.” [Uddat-ul-Usul, Band 2, Seite 729]

وأما إذا لم يمكنه الاستدلال ويعجز عن البحث عن ذلك، فقد اختلفت قول العلماء في ذلك فحكي عن قوم من البغداديين انهم قالوا لا يجوز له أن يقلد المفتي، وانما ينبغي أن يرجع إليه لينبهه على طريقة العلم بالحادثة، وان تقليده محرم على كل حال، وسووا في ذلك بين احكام الفروع والأصول. وذهب البصريون والفقهاء بأسرهم إلى أن العامي لا يجب عليه الاستدلال والاجتهاد، وانه يجوز له أن يقبل قول المفتي. فاما في أصوله وفي العقليات فحكمه حكم العالم في وجوب معرفة ذلك عليه، ولا خلاف بين الناس انه يلزم العامي معرفة الصلاة اعدادها، وإذا صح ذلك وكان علمه بذلك لا يتم الا بعد معرفة الله تعالى، ومعرفة عدله، ومعرفة النبوة، وجب أن لا يصح له أن يقلد في ذلك، ويجب أن يحكم بخلاف قول من قال يجوز تقليده في التوحيد مع ايجابه منه العلم بالصلوات

„Was aber denjenigen betrifft, dem es unmöglich ist, den Beweis (Dalil) anzuführen und der unfähig ist, Nachforschung darüber anzustellen, so herrscht bei den Wissenden (Alim) darüber Uneinigkeit. Von einer Gruppe der in Bagdad Ansässigen wird berichtet, dass sie sagen: »Es ist bei ihm nicht zulässig, einen Auskunftgeber nachzuahmen (Taqlid) und er soll bloß zu ihm zurückkehren, damit er ihn darüber informiert, wie er an das Wissen (Ilm) über den Sachverhalt herankommt und ihn nachzuahmen (Taqlid) ist auf jeden Fall verboten (Haram).« Auch machen sie keinen Unterschied zwischen den Urteilen der Zweige (Furu’) und Grundsätze (Usul). Währenddessen vertreten die in Basrah Ansässigen und Verständigen (Faqih) mit ihren Leuten den Standpunkt, dass es für den Laien weder eine Pflicht (Wajib) ist, den Beweis (Dalil) anzuführen, noch selbstständige Rechtsfindung zu betreiben und es ihm zulässig ist, die Aussage von demjenigen anzunehmen, der Auskunft (Fatwa) gibt, während er jedoch hinsichtlich seinen Grundsätze (Usul) und den Intellekt betreffenden Dingen wie der Wissende (Alim) zu beurteilen und verpflichtet ist, sich Kenntnis (Ma’rifah) darüber zu verschaffen und bei den Menschen keine Uneinigkeit darüber besteht, dass der Laie das Gebet von seiner Anzahl her kennen muss und wenn das richtig ist und sein Wissen (Ilm) darüber nicht verwirklicht wird, außer nachdem er Kenntnis (Ma’rifah) über Gott, Seine Gerechtigkeit und die Prophetie gewonnen hat, es verpflichtend wurde, dass es nicht für ihn richtig ist, darin nachzuahmen (Taqlid) und er widersprechend zu der Ansicht von demjenigen urteilen muss, der sagt: ﴾‎Seine Nachahmung (Taqlid) im Einheitsbekenntnis (Tawhid), wobei er die Gebete wissen muss, ist zulässig.﴿” [Uddat-ul-Usul, Band 2, Seite 729 – 730]

والذي نذهب إليه انه يجوز للعامي الذي لا يقدر على البحث والتفتيش تقليد العالم

„Wir glauben daran, dass es für den Laien, dem es unmöglich ist, Nachforschung anzustellen und zu Überprüfen, zulässig ist, den Wissenden (Alim) nachzuahmen (Taqlid).” [Uddat-ul-Usul, Band 2, Seite 730]

وأقوى مما ذكرنا أن لا يجوز التقليد في الأصول إذا كان للمكلف طريق إلى العلم إما جملة أو تفصيلا، ومن ليس له قدرة على ذلك أصلا فليس بمكلف وهو بمنزلة البهائم التي ليست مكلفة بحال

„Die stärkste der von uns erwähnten Ansichten besteht darin, dass die Nachahmung (Taqlid) in den Grundsätzen (Usul) nicht zulässig ist, wenn der Zurechnungsfähige (Mukallaf) einen Weg fand, an das Wissen (Ilm) zu gelangen, ob nun grob oder im Detail, doch wem das an und für sich unmöglich ist, der ist entschuldigt und auf der Stufe der Tiere, die keinesfalls zur Rechenschaft gezogen werden.” [Uddat-ul-Usul, Band 2, Seite 732]



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