Muhammad Al-Hurr Al-Amili schreibt:

إنه لا نزاع في وجوب العمل بالقرآن وإنما الكلام في جواز العمل به من غير نص من الأئمة صلوات الله عليهم في تفسيره موافقة ظاهره ونفي النسخ والتقييد والتخصيص والتأويل ونحوه ولا دلالة لهذه الآيات على جواز العمل بالظواهر من غير نص يوافقها من الحديث ومن غير ورود تفسيرها عنهم صلوات الله عليهم

„Keiner streitet die Pflicht ab, entsprechend dem Qur’an handeln zu müssen, denn der Disput dreht sich nur darum, ob man sich ohne einen Text von den Imamen (a.) über seine Auslegung nach ihm richten darf, die mit seinem Offenkundigen übereinstimmt und Aufhebung (Naskh), Eingrenzung (Taqyid), Spezifizierung (Takhsis), Auslegung (Ta’wil) und anderes ausschließt und keiner der Verse beweist, dass man ohne einen Text aus einer Überlieferung oder ohne eine überlieferte Auslegung der Imame (a.) entsprechend dem Offenkundigen handeln darf.” [Al-Fawa’id-ut-Tusiyyah, Seite 169]

إنا نقول إذا لم يرد نص يوافق ظاهر الآية ولا يخالفها واحتملت النسخ والتقييد والتأويل وغير ذلك لا يجوز الجزم بإرادة ظاهرها ولا الجزم بمخالتفه ويجب التوقف عن الأمرين والعمل بالاحتياط

„Wir sagen, dass wenn weder ein Text überliefert wurde, der mit dem Offenkundigen des Verses übereinstimmt, noch einer, der von ihm abweicht, sowie Aufhebung (Naskh), Eingrenzung (Taqyid), Deutung (Ta’wil) und anderes denkbar sind, es weder erlaubt ist, die Gewissheit zu hegen, dass damit das Offenkundige gemeint sei, noch die Gewissheit über das Gegenteil von ihm und man vor beiden Standpunkten Halt machen (Tawaqquf) und entsprechend der Vorsicht (Ihtiyat) handeln muss.” [Al-Fawa’id-ut-Tusiyyah, Seite 176]



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