Frage:
Wer verhängt die Strafen für Männer, die einander beiwohnen, gemäß dem schiitischen Gelehrten Zain-ud-Din Al-Amili, bekannt als Ash-Shahid Ath-Thani?
Antwort:
Zain-ud-Din Ibn Ali Al-Amili schreibt:
مذهب الأصحاب أن حد اللائط الموقب القتل ليس إلا ويتخير الإمام في جهة قتله فإن شاء قتله بالسيف وإن شاء ألقاه من شاهق وإن شاء أحرقه بالنار وإن شاء رجمه
„Die Gefährten vertreten den Standpunkt, dass die Grenzstrafe (Hadd) für jene Person, die anderen gleichgeschlechtlich beiwohnt, die Hinrichtung ist, andernfalls nicht und die Entscheidung, auf welche Weise ihre Hinrichtung erfolgt, fällt der Imam (a.). Wenn er will, streckt er sie mit dem Schwert nieder und wenn er will, wirft er sie von einem hohen Ort hinunter und wenn er will, verbrennt er sie mit Feuer und wenn er will, steinigt er sie.” [Masalik-ul-Afham, Band 14 Seite 405]



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