Abu l-Qasim Al-Khu’i wird gefragt:

هَـلْ يَـجُـوزُ لِـلْإِنْـسَـانِ أَن يَـرَى الْـبَـنَـاتِ بِـغَـيْـرِ شَـهْـوَةٍ لِّـيَـتَـکَـلَّـمَ مَـعَـهَـا وَيَـتَـعَـرَّفَ عَـلَـيْـهَـا لِـيُـفَـاتِـحَـهَـا بِـالْـمُـتْـعَـةِ؟

Ist es einem Menschen erlaubt, die Mädchen ohne Lust zu sehen, damit er mit ihr redet und sie kennenlernt, um sie auf Zeitehe anzusprechen?“

Worauf er antwortet:

نَـعَـمْ يُـجُـوزُ إِذَا لَـمْ يَـسْـتَـلْـزِمِ ارْتِـکَـابَ مُـحَـرَّمٍ مِّـنْ إِثَـارَةِ شَـهْـوَتٍ أَوْ مَـا شَـاکَـلَ ذَٰلِـکَ؟

Ja, es ist erlaubt, wenn das nicht erfordert, etwas Verbotenes zu tun, wie die Erregung von Lust oder dergleichen?“ [Munyat-us-Sa’il, Seite 101]

Kommentar:

Falls das Mädchen hierauf den Vater um Erlaubnis bittet, könnte dieser verstimmt reagieren und Nein sagen [hier!]. Nicht-Jungfrauen benötigen keine Erlaubnis.



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