„Der legitime Richter (Marja’) darf den Ungläubigen (Kafir) dazu zwingen, das Fünftel (Khums) von dem abzutreten, was er herausnahm.” [Al-Mustanad Fi Sharhi l-Urwati l-Wuthqa, Band 25, Seite 36]
„Der legitime Richter (Marja’) darf den Ungläubigen (Kafir) dazu zwingen, das Fünftel (Khums) von dem abzutreten, was er herausnahm.” [Al-Mustanad Fi Sharhi l-Urwati l-Wuthqa, Band 25, Seite 36]
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