Ruhullah Al-Khumaini schreibt:

فالولاية تعني حكومة الناس وإدارة الدولة وتنفيذ أحكام الشرع

„Mit der Statthalterschaft ist also die Regierung der Menschen, die Staatsverwaltung und die Ausführung der gesetzlichen Urteile gemeint.” [Al-Hukumat-ul-Islamiyyah, Seite 50]

النبي (ص) لم يكن يكتفي في أيامه ببيان الأحكام وإبلاغها بل كان ينفذها فقد كان رسول الله (ص) منفذ قانون كان يعاقب فيقطع يد السارق ويجلد ويرجم ويحكم بالعدل الخليفة يراد للتنفيذ هنا تبدو أهمية تشكيل الحكومة وإيجاد المؤسسات التنفيذية وضرورة تنظيمها والإيمان بضرورة تشكيل الحكومة وإيجاد تلك المؤسسات جزء لا يتجزأ من الإيمام بالولاية والعمل والسعي من أجل هذا الهدف هو مظهر من مظاهر ذلك الإيمان بالولاية

„Der Prophet (s.) begnügte sich zu seinen Tagen nicht mit der Aufklärung und Übermittelung der Urteile, sondern er pflegte es sie auszuführen. So ist Gottes Gesandter (s.) Ausführender eines Gesetzes gewesen. Er pflegte es zu bestrafen. Er schnitt also die Hand des Diebes ab und peitschte aus und steinigte und urteilte gerecht. Der Statthalter ist für die Ausführung gedacht. Hier kommt die Wichtigkeit der Formung einer Regierung zum Vorschein und der Schaffung von exekutiven Einrichtungen und der Notwendigkeit ihrer Organisation und der Glaube (Iman) an die Notwendigkeit der Formung einer Regierung und Schaffung jener Einrichtungen ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Glaubens (Iman) an die Statthalterschaft und das Handeln und Streben um dieses Zieles willen ist eine der Manifestationen des Glaubens an die Statthalterschaft.” [Al-Hukumat-ul-Islamiyyah, Seite 19]

عليكم أن تظهروا الإسلام كما ينبغي أن يظهر عرفوا الولاية للناس كما هي قولوا لهم: إننا نعتقد بالولاية وبأن الرسول (ص) استخلف بأمر من الله ونعتقد كذلك بضرورة تشكيل الحكومة

„Ihr müsst den Islam so zeigen, wie man ihn zeigen soll. Macht die Menschen mit der Statthalterschaft bekannt, wie sie ist. Sprecht zu ihnen: Wir glauben an die Statthalterschaft und dass der Gesandte (s.) auf Gottes Befehl einen Statthalter einsetzte und wir glauben genauso an die Notwendigkeit der Formung einer Regierung.” [Al-Hukumat-ul-Islamiyyah, Seite 20]



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