Muhammad Al-Hurr Al-Amili schreibt:

باب حد السفر المنافى للإحصان

Kapitel: Das Ausmaß der Reise, welches die Unbescholtenheit (Ihsan) negiert

٣٤٢٤٢ / ١ – محمد بن يعقوب عن علي بن إبراهيم عن أبيه عن عبد الرحمن ابن حماد، عن عمر بن يزيد قال: قلت لأبي عبد الله عليه السلام: أخبرني عن الغائب عن أهله يزنى، هل يرجم إذا كان له زوجة وهو غائب عنها قال: لا يرجم الغائب عن أهله، ولا المملك الذي لم يبن بأهله ولا صاحب المتعة، قلت: ففي أي حد سفره لا يكون محصنا؟ قال: إذا قصر وأفطر فليس بمحصن. ورواه الشيخ بإسناده عن علي بن إبراهيم ورواه البرقي في المحاسن عن أبيه، عن عبد الرحمن بن حماد مثله

1/34242 – Muhammad Ibn Ya’qub berichtete von Ali Ibn Ibrahim, welcher von seinem Vater berichtete, welcher von Abd-ur-Rahman Ibn Hammad berichtete, dass Umar Ibn Yazid sagte: „Ich sprach zu Abu Abdillah (As-Sadiq): ﴾Unterrichte mich über denjenigen, der von seiner Angehörigen abwesend ist und Unzucht begeht. Wird er gesteinigt, wenn er eine Partnerin hatte und abwesend von ihr war?﴿ Er sprach: ﴾Derjenige, der von seiner Angehörigen abwesend ist, wird nicht gesteinigt und nicht der Übereigner, der nicht seiner Angehörigen beiwohnte und nicht derjenige, der sich in einer befristeten Partnerschaft (Mut’ah) befindet.﴿ Ich sprach: ﴾In welchem Ausmaß seiner Reise ist er nicht unbescholten (Muhsan)?﴿ Er sprach: ﴾Wenn er (das Gebet) kürzte und (das Fasten) brach, dann ist er nicht unbescholten.﴿” Und der Gelehrte (At-Tusi) erzählte es mit seiner Kette zu Ali Ibn Ibrahim und Al-Barqi erzählte es in Al-Mahasin von seinem Vater, welcher das Gleiche von Abd-ur-Rahman Ibn Hammad erzählte.

٣٤٢٤٣ / ٢ – وعن محمد بن يحيى، عن محمد بن الحسين رفعه قال: الحد في السفر الذي إن زنى لم يرجم إن كان محصنا قال: إذا قصر فأفطر ورواه الصدوق بإسناده عن محمد بن أحمد بن يحيى، عن محمد بن الحسين أقول: وتقدم ما يدل على ذلك

2/34243 – Und Muhammad Ibn Yahya berichtete zurückführend (Marfu’) von Muhammad Ibn Husain, dass er sagte: „In welchem Ausmaß der Reise war derjenige nicht unbescholten (Muhsan), der nicht gesteinigt wurde, wenn er Unzucht beging?” Er sprach: „Wenn er (das Gebet) kürzte und (das Fasten) brach.” Und As-Saduq erzählte es mit seiner Kette zu Muhammad Ibn Ahmad Ibn Yahya, welcher es von Muhammad Ibn Husain erzählte. Ich sage: „Es ging bereits voraus, was darauf hinweist.” [Wasa’il-ush-Shi’ah, Band 28, Seite 74 – 75]

Kommentar:

Eine Steinigung erfolgt theoretisch bei einem unbescholtenen (Muhsan) und darf in der Zeit der Verborgenheit des Imams (a.) nicht durchgeführt werden [hier!].



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