โWas die Aussprรผche (Hadith) รผber die Zwรถlf nach den Zwรถlf (a.) betrifft, so bleibt es nicht unbeachtet, dass sie es auf Grund ihrer Seltenheit und Spรคrlichkeit nicht erforderlich machen, darรผber Sicherheit und Gewissheit zu hegen. Es ist konsekutiv รผberliefert worden, dass die Imame zwรถlf sind, dass sie bis zum Tage der Auferstehung die Oberhand behalten, dass der Zwรถlfte das Siegel der Bevollmรคchtigten, Nachfolger und Imame ist, dass die Fรผhrer bis zum Tage der Auferstehung von der Nachkommenschaft Husains (a.) sind und รคhnliche Ausdrucksweisen. Wรคre es vorgeschrieben, dass wir uns zur Fรผhrerschaft von zwรถlf nach ihnen bekennen mรผssten, dann hรคtten uns konsekutive Quelltexte erreicht, die jenen Quelltexten gleichkommen, damit man sich die Vereinbarung von beidem anschaut und es ist vom Sayyid Al-Murtada รผbermittelt worden, dass er das im Rahmen des Mรถglichen und Denkbaren fรผr zulรคssig erachtete und er sagte: ๏ดพEs ist nicht mit Sicherheit nach dem Tod von Al-Mahdi (a.) vom Ende der Auferlegung (Taklif) auszugehen, sondern es ist mรถglich, dass nach ihm Imame fortbestehen, die die Religion und Interessen ihrer Angehรถrigen wahren und das lรคsst uns nicht von der Betitelung als Zwรถlfer-Schiiten austreten, da es uns auferlegt ist, von ihrer Fรผhrerschaft zu wissen und wir haben eine klare Erklรคrung abgegeben. So zeichneten wir uns mit Ausschluss von anderen damit aus.๏ดฟ Ende des Zitates.โ [Al-Iqaz Mina l-Haj’ah, Seite 401]
Kommentar:
As-Saduq stimmt mit Al-Murtada in diesem Punkt รผberein [hier!].
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