Abu l-Qasim Al-Khu’i wird gefragt:

لَـوْ قُـطِـعُ ذَکَـرُ مَـيِّـتٍ کَـافِـرٍ, هَـلْ يَـحْـرُمُ الـنَّـظَـرُ إِلَـيْـهِ؟

„Wenn man das männliche Glied eines toten Ungläubigen abschneidet, ist es verboten, es sich anzuschauen?“

Worauf er antwortet:

لا يَـحْـرُمُ ذَٰلِـکَ, والـلَّٰـهُ الْـعَـالِـمُ

„Das ist nicht verboten und Gott ist der Kundige.“ [Sirat-un-Najah, Band 3, Seite 261]



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