โDer Frau obliegt weder Gebetsruf, noch Gemeinderuf, noch Freitagsgebet, noch Gemeinschaftsgebet und wenn die Frau in ihrem Gebet steht, dann platziert sie ihre beiden Fรผรe dicht aneinander und lรคsst zwischen beiden keinen Abstand und sie tut ihre beiden Hรคnde auf ihre Brust. An die Stelle ihrer beiden Brรผste. Wenn sie sich verneigt, dann tut sie ihre Hรคnde รผber ihre Knie auf ihre beiden Oberschenkel, damit sie sich nicht zu sehr beugt, worauf sich ihr Gesรคร hebt und wenn sie sich niederwerfen will, dann setzt sie sich. Hierauf wirft sie sich dicht zum Boden nieder und tut ihre beiden Arme auf den Boden. Wenn sie aufstehen will, dann hebt sie ihr Haupt aus der Niederwerfung und setzt sich auf ihre beiden Gesรครbacken. Nicht wie der Mann sitzt. Hierauf steht sie auf, ohne dass sie ihr Gesรคร hebt. Sie stiehlt sich davon und wenn sie sich fรผr das Bekenntnis (Tashahhud) hinsetzt, dann richtet sie ihre Beine auf und tut ihre Oberschenkel zusammen und die Freie betet nicht auรer mit einem Schleier und die Sklavin betet ohne Schleier.โ [Man La Yahduruh-ul-Faqih, Band 1, Seite 259]
Kommentar:
Eine visuelle Darstellung dazu ist [hier!]zu finden.
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