Ali As-Sistani erklärt:

الكافر وهو مَنْ لم‏ ينتحل ديناً أو انتحل ديناً غير الإسلام أو انتحل الإسلام وجحد ما يُعلم أنّه من الدين الإسلاميّ بحيث رجع جحده إلى إنكار الرسالة ولو في الجملة

„Ungläubig ist derjenige, der sich zu keiner Religion bekennt, oder sich zu einer anderen Religion als dem Islam bekennt, oder sich zwar zum Islam bekennt, aber etwas abstreitet, worüber bekannt ist, dass es zum Islam gehört, sodass sein Abstreiten auf die Leugnung der Botschaft zurückzuführen ist, selbst im Ganzen.“ [Kitab-ut-Taharah, Nummer 408]

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Ali As-Sistani wird gefragt:

هل يجوز إدخال الكافر الكتابي وغير الكتابي إلى المسجد؟

„Darf man einen ungläubigen Schriftbesitzer oder einen Nichtschriftbesitzer in die Moschee hereinlassen?“

Worauf er antwortet:

لا يجوز إدخال الكافر غير الكتابي بل ولا الكتابي على الأحوط، نعم لا يجوز دخولهم المسجد الحرام ومسجد النبي مطلقاً

„Man darf einen ungläubigen Nichtschriftbesitzer nicht hereinlassen. Vorsichtshalber ebenso keinen Schriftbesitzer. Ja, in die Heilige Moschee und die Moschee des Propheten dürfen sie gar nicht herein.“ [Ahl-ul-Kitab, Nummer 5]

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Ali As-Sistani wird gefragt:

هل يجوز الذهاب إلى الكنيسة؟

„Darf man in die Kirche gehen?“

Worauf er antwortet:

لا مانع منه ما لم يُخاف الضلال أو كان فيه ترويج للمسيحية

„Dem steht nichts im Wege, solange man keine Fehlleitung befürchtet oder damit das Christentum fördert.“ [Ahl-ul-Kitab, Nummer 6]

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Kommentar:

Als Schriftbesitzer (Kitabi) gelten Juden, Nazarener und Zoroastrier.



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