โDie Juden und Nazarener gehรถren unumstritten zu den Unglรคubigen. Siehst du nicht, dass Gott sie zu Unglรคubigen erklรคrt hat? Mit ihrer Zuordnung von Ihm zu den Leuten der Schrift in Seinem Wort: โ๏ดพNicht (lรถsbar) waren diejenigen von den Leuten der Schrift, die unglรคubig waren.๏ดฟ (98:1) Und dieser Textbeleg erklรคrt sie eindeutig zu Unglรคubigen.โ [Tahdhib-ul-Ahkam, Band 7, Seite 297]
โMan darf Unglรคubige nicht in die Moscheen hereinlassen. Weder mit Erlaubnis noch ohne Erlaubnis. Ganz gleich um welche Moschee es sich handelt und dazu bekannte sich Malik und Ash-Shafi’i sagte: ๏ดพMan darf die Unglรคubigen nach Erlaubnis in die anderen Moscheen hereinlassen, auรer die Heilige Moschee, das Heiligtum und die Moscheen des Heiligtums, denn niemals darf irgendjemand von ihnen dort hereingelassen werden.๏ดฟ Und Abu Hanifah sagte: ๏ดพIn die รผbrigen Moscheen darf hereingelassen werden. In das Heiligtum und andere.๏ดฟ Unser Beweis ist Sein Wort: ๏ดพLediglich die Beigesellenden sind eine Unreinheit.๏ดฟ (9:28) So erklรคrte Er sie fรผr unrein. Wenn also ihre Unreinheit feststeht, dann darf niemand von ihnen in die Moscheen hereingelassen werden, denn unumstritten darf man keine Unreinheiten in die Moscheen hereinlassen.โ [Al-Khilaf, Band 5, Seite 23]
Kommentar:
At-Tusi bekennt sich zur Unreinheit der Leute der Schrift [hier!].
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