„Die Fünftelabgabe ist für die Gabe (Mahr) keine Pflicht. Ohne Unterschied, ob es sich um eine Dauerehe oder Zeitehe handelt und Gott ist der Kundige.“ [Sirat-un-Najah, Band 10, Seite 199]
Kommentar:
Mehr über die Zeitehe für Geld findet man [hier!].
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