Jawad At-Tabrizi wird gefragt:

هَـلْ يَـجُـوزُ لِـلْـمُـسْـلِـمِ الْـمُـتَـزَوِّجِ مِـن مُّـسْـلِـمَـةٍ أَن يَـتَـمَـتَّـعَ بِـکِـتَـابِـيَّـةٍ فِـي حَـالَـةِ عَـدَمِ إِذْنِ زَوْجَـتِـهِ الْـمُـسْـلِـمَـةِ؟

„Ist es einem Muslim, der mit einer Muslimin verheiratet ist, erlaubt, mit einer Schriftbesitzerin eine Zeitehe zu schließen, wenn die Erlaubnis seiner muslimischen Ehefrau fehlt?“

Worauf er antwortet:

مَـنْ کَـانَ لَـهُ زَوْجَـةٌ مُّـسْـلِـمَـةٌ يَـعْـتَـبِـرُ فِـي نِـکِـاحِـهِ مِـنَ الْـکِـتَـابِـيَّـةِ سَـوَاءً کَـانَ الـنِّـکَـاحُ دَائِـمًـا أَوْ مُـنْـقَـطِـعًـا أَنْ يَـکُـونَ بِـإِذْنِ زَوْجَـتِـهِ الْـمُـسْـلِـمَـةِ, وَبِـدُونِـهِ لَا يَـصِـحُّ الـنِّـکَـاحُ إِلَّا أَنْ تَـکُـونَ الْـمُـدَّةُ قَـلِـيـلَـةً کَـسَـاعَـةٍ أَوْ سَـاعَـتَـيْـنِ أَوْ نِـصْـفِ يَـوْمٍ مَّـثَـلًا, وَالـلَّٰـهُ الْـعَـالِـمُ

Wer eine muslimische Ehefrau hat, der berücksichtigt bei seiner Ehe mit einer der Schriftbesitzerinnen, sei sie auf Dauer oder Zeit, dass sie mit Erlaubnis seiner muslimischen Ehefrau erfolgt und ohne sie ist die Ehe nicht gültig, es sei denn, dass der Zeitraum kurz ist, wie zum Beispiel eine Stunde, oder zwei Stunden. oder einen halben Tag und Gott ist der Kundige.“ [Sirat-un-Najah, Band 8, Seite 262]

Kommentar:

Die Ehefrau muss also nicht davon erfahren, wenn die Zeitehen sehr kurz sind. Mirza Jawad Tabrizi ist ein Großgelehrter und Vorbild der Hawzah [hier!].



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