Hasan Ibn Mutahhar Al-Hilli schreibt:

وَتُـکْـرَهُ مُـعَـامَـلَـةُ ذَوِي الْـعَـاهَـاتِ قَـالَ الـصَّـادِقُ عَـلَـيْـهِ الـسَّـلَامُ: لَا تُـعَـامِـلْ ذَا عَـاهَـةٍ فَـإِنَّـهُـمْ أَظْـلَـمُ شَـيْءٍ وَکَـذَا تُـکْـرَهُ مُـخَـالَـطَـةُ الـسَّـفِـلَـةِ وَالْـمُـحَـارَفِـيـنَ وَالْأَکَـرَادِ وَلَا يُـعَـامَـلُ إِلَّا مَـن نَّـشَـأَ فِـي خَـيْـرٍ

Der Umgang mit den mit Gebrechen Behafteten ist unerwünscht. As-Sadiq (a.) sagte: ﴾‎Pflege keinen Umgang mit einem mit Gebrechen Behafteten, denn sie sind das unrechttuendste Ding.﴿ Ebenso ist der Umgang mit Verächtlichen und Beschränkten und Kurden unerwünscht (Makruh) und man pflegt mit keinem Umgang außer mit demjenigen, der im Guten entstand.“ [Tadhkirat-ul-Fuqaha’, Band 12, Seite 178]

Kommentar:

Sadiq Ash-Shirazi [hier!] und Yasir Al-Habib [hier!] vertreten die Ansicht, dass mit Kurden (Akrad) nur Menschen gemeint sind, die abgeschottet in den Bergen leben. Al-Hilli († 1325) scheint keinen Anlass zu einer Interpretation zu sehen.



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