„Es ist erlaubt, mit zwei weiblichen Nachkommen Fatimahs (a.) eine polygame Ehe einzugehen, obgleich die erwünschte Vorsichtsmaßnahme (Mustahab) die Unterlassung davon ist.“[Minhaj-us-Salihin, Band 3, Seite 61]
Kommentar:
Al-Hurr Al-Amili widerspricht dieser Meinung [hier!].
„Es ist erlaubt, mit zwei weiblichen Nachkommen Fatimahs (a.) eine polygame Ehe einzugehen, obgleich die erwünschte Vorsichtsmaßnahme (Mustahab) die Unterlassung davon ist.“[Minhaj-us-Salihin, Band 3, Seite 61]
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