Ali As-Sistani schreibt:

يَـجُـوزُ الْـجَـمْـعُ بَـيْـنَ الْـفَـاطِـمِـيَّـتَـيْـنِ فِـي الـنِّـکَـاحِ وَإِنْ کَـانَ الْأَحْـوَطُ اسْـتِـحْـبَـابًـا تَـرْکَـهُ

Es ist erlaubt, mit zwei weiblichen Nachkommen Fatimahs (a.) eine polygame Ehe einzugehen, obgleich die erwünschte Vorsichtsmaßnahme (Mustahab) die Unterlassung davon ist.“ [Minhaj-us-Salihin, Band 3, Seite 61]

Kommentar:

Al-Hurr Al-Amili widerspricht dieser Meinung [hier!].



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